Spielhalle Playland Landau
Jugendschutz - Spielen nur ab 21+
Der verantwortungsbewusste Umgang mit Glücksspielen ist unabdingbar. Freiwillig aus sozialer Verantwortung haben Gäste erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren Einlass in unseren Spielhallen. Bedeutend ist hierbei der Jugendschutz, der in Deutschland das Mindestalter von 18 Jahren für jegliche Glücksspiele vorgibt. Unsere Werbung und Promotion richtet sich daher ausschließlich an Volljährige.
Schützen Sie jugendliche und minderjährige Familienangehörige vor Glücksspielen.
Das Personal in jeder unserer Spielhallen verweigert Gästen unter 21 Jahren den Zutritt, um die Sicherheit des Jugendlichen zu gewähren.
- Unter Spielerschutz: (Siehe Link: https://www.automatenwirtschaft.de/themen/spielerschutz/[https://www.automatenwirtschaft.de/themen/spielerschutz/])
Die Verbände der Unterhaltungsautomatenwirtschaft haben gemeinsam mit der Universität Bremen einen Fragenkatalog entwickelt, um jedem Spielgast Gelegenheit zu geben, sein eigenes Spielverhalten zu überprüfen.
Wenn ein Spielgast sein eigenes Spielverhalten einschätzen möchte, kann er den Spielerschutz-Flyer[https://www.automatenwirtschaft.de/wp-content/uploads/2014/10/Flyer_Nur_zum_Spass_2014_neue_Logos.pdf] (Siehe Anhang) öffnen und die dort gestellten Fragen beantworten .
Sollten bei der Selbstüberprüfung mehrere Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, so empfehlen wir Ihnen unter der Telefonnummer des BZgA Kontakt zu einem geschulten Berater in Ihrer Region aufzunehmen und das Beratungs- und Therapieangebot zu nutzen:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Tel.: 01801 372700
(Festnetz 3,9 Cent/Min., Mobil max. 42 Cent/Min.)